Sparkassen - Stiftung
GUTes bewahren – ZUKUNFT gestalten

Die Stiftungsidee

Die Sparkassen-Stiftung GUTes bewahren – ZUKUNFT gestalten ist
Wegbereiter und Partner, um für andere zügig und unbürokratisch eine
Stiftung zu errichten und zu verwalten. Das Modell ist ebenso einfach
wie überzeugend. Es bietet den Rahmen, der es ermöglicht,
mit geringem Kapitaleinsatz eine Stiftung in eigenem Namen zu errichten.

Eine Stiftung mit gemeinnützigen Zwecken genießt  neben sozialen Aspekten
steuerliche  Privilegien. Egal, ob bereits zu Lebzeiten in einer Stiftung
angestiftet bzw. investiert oder ob eine Stiftung von Todes wegen errichtet
werden soll –  der Stiftungsspezialist  der Sparkassen-Stiftung
GUTes bewahren – ZUKUNFT gestalten unterstützt Sie umfassend, wenn
Sie sich finanziell und persönlich für das Gemeinwohl einsetzen möchten.

Unabhängig davon, ob Sie dauerhaft etwas in Ihrem Sinne bewirken oder einmalig spenden möchten – Ihr Engagement ist wichtig. Ihre Möglichkeiten reichen von einer Spende über die Zustiftung oder den Stiftungsfonds (zweckgebundene Zustiftung) bis hin zur eigenen Treuhandstiftung.

Wir begleiten Sie von der Idee über die Gründung und Vermögensverwaltung bis hin zur Stiftungsverwaltung. Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Beratungstermin.  

Ansprechpartner

für alle Fragen rund um die Stiftungserrichtung / -verwaltung und Vermögensmanagement

Carsten Hohmann
Friedrich-Wilhelm-Str. 40-42
37269 Eschwege
Fon: (05651) 306-352
Fax: (05651) 306-55705
E-Mail: carsten.hohmann@spk-wm.de

Ihr Stiftungs-Engagement auf einen Blick

Mit Ihrem Stiftungs-Engagement

  • erhalten Sie Ihr Vermögen dauerhaft - nur die Erträge aus dem Stiftungskapital werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks eingesetzt.
  • sparen Sie Steuern – bei der Gründung zu Lebzeiten sparen sie Einkommenssteuer und Schenkungssteuer. Bei Übertragung im Todesfall entfällt die Erbschaftssteuer.
  • sichern Sie Ihr Andenken - und bleiben den Menschen in guter Erinnerung, indem Sie Ihrer Stiftung Ihren Namen geben.

Spenden und Zustiften

Spenden
Spenden sind bereits ab einem Betrag von 1 Euro möglich. Sie unterstützen unmittelbar und zeitnah Projekte innerhalb der Sparkassen-Stiftung.

Zustiftung
Bei Zustiftungen ab einem Betrag von 1.000 Euro erhöht sich das Stiftungskapital der Sparkassen-Stiftung GUTes bewahren – ZUKUNFT gestalten. Sie sichern mit Ihrer Zustiftung dauerhaft höhere Erträge, die nachhaltig, zeitnah und dauerhaft für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet werden

Stiftungsfonds

Stiftungsfonds (zweckgebundene Zustiftung in die Sparkassen-Stiftung GUTes bewahren – ZUKUNFT gestalten) können Sie ab 25.000 Euro errichten. Sie entscheiden über Namen und Förderzweck des Stiftungsfonds. Ihr persönlicher Beratungstermin

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung mit einem Gründungskapital ab 50.000 Euro ist eine unselbständige Stiftung, die von der Sparkassen-Stiftung GUTes bewahren – ZUKUNFT gestalten als Treuhänderin verwaltet wird.  

Ihre Treuhandstiftung bekommt eine eigene Satzung und einen eigenen Stiftungsvorstand. Sie bestimmen bis zu drei Förderzwecke sowie den Namen Ihrer Treuhandstiftung selbst. Ihr persönlicher Beratungstermin